Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft Delikte, die der Gesetzgeber außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt hat. Die Sanktionen werden im ersten Schritt im Wege eines Bußgeldbescheides durch die Verwaltungsbehörde verhängt, woraufhin der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann.
Danach wird das Verfahren von der Verwaltungsbehörde über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Verhandlung abgegeben.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes kann der Betroffene innerhalb einer Frist von 7 Tagen das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde erheben. Die Rechtsbeschwerde erfordert bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten der Zulassung. Über die Rechtsbeschwerde entscheidet das OLG.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei allen notwendigen Maßnahmen. Zur Wahrung der Fristen sollten Sie uns rechtzeitig aufsuchen und alle betreffenden Unterlagen mitbringen.
Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 den vom Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
In diesem Zusammenhang sind auch umfassende Änderungen des Bußgeldkatalogs geplant, die wahrscheinlich schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen.
geplante Änderungen des Bußgeldkatalogs